Keine Mitwirkung des Betriebsrates bei Massen-Ein-und Umgruppierungen : BAG v.29.4.1981
Die tatsächliche und überwiegend ausgeübte höherwertige Tätigkeit, also mehr als 50 v. H. der Gesamttätigkeit, rechtfertigt eine Höhergruppierung.
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Veröffentlicht in: | Personal (1983; Nr 3)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 29.04.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Betriebsverfassung
331.15 Mitbestimmung 331.2 Gehälter 331.2 Löhne 331.126 Arbeitnehmer: Versetzung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die tatsächliche und überwiegend ausgeübte höherwertige Tätigkeit, also mehr als 50 v. H. der Gesamttätigkeit, rechtfertigt eine Höhergruppierung. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |