Keine Mitwirkung des Betriebsrates bei Massen-Ein-und Umgruppierungen : BAG v.29.4.1981

Die tatsächliche und überwiegend ausgeübte höherwertige Tätigkeit, also mehr als 50 v. H. der Gesamttätigkeit, rechtfertigt eine Höhergruppierung.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Personal (1983; Nr 3)
VerfasserIn: Petersmeier, Josef
Ort / Verlag / Datum:29.04.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Betriebsverfassung
331.15 Mitbestimmung
331.2 Gehälter
331.2 Löhne
331.126 Arbeitnehmer: Versetzung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die tatsächliche und überwiegend ausgeübte höherwertige Tätigkeit, also mehr als 50 v. H. der Gesamttätigkeit, rechtfertigt eine Höhergruppierung.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog