Bestandsschutz der Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Bei der Auslegung von Normen sind die gesetzlichen Wertungsgesichtspunkte zu berücksichtigen. Zwar können Wertungsgesichtspunkte unterschiedlichen Vorrang haben, jedoch darf bei der konkreten Normauslegung kein auslegungsrelevanter Wertungsgesichtspunkt vollständig weichen müssen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristenzeitung (1983; Nr 7)
VerfasserIn: Balz, Gerhard
Ort / Verlag / Datum:08.04.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.114.4 GesmbH
347.72 Gesellschaftsrecht
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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