Verantwortlichkeit für Einhaltung von Arbeitszeitvorschriften in Arbeitsgemeinschaften : VGH v.27.4.1982
'Arbeitgeber' im Sinne des 28 Abs.1 AZG ist in den Fällen des 9 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) 1950 (in denen der Arbeitgeber eine 'Gesellschaft, eine Genossenschaft oder ein Verein' ist) das dort genannte Organ / Arbeitsgemeinschaften kommt nach herrschender Lehre und Rechtsprech...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1983)
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Ort / Verlag / Datum: | 03.05.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81(094.5) Arbeitszeitgesetz
338.82 Kooperation, betriebliche 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | 'Arbeitgeber' im Sinne des 28 Abs.1 AZG ist in den Fällen des 9 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) 1950 (in denen der Arbeitgeber eine 'Gesellschaft, eine Genossenschaft oder ein Verein' ist) das dort genannte Organ / Arbeitsgemeinschaften kommt nach herrschender Lehre und Rechtsprechung keine eigene Rechtspersönlichkeit als Gesellschaften bürgerlichen Rechtes zu. Bei ihnen sind vielmehr nur die Gesellschafter Zurechnungssubjekt von Rechten und Pflichten. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |