Verantwortlichkeit für Einhaltung von Arbeitszeitvorschriften in Arbeitsgemeinschaften : VGH v.27.4.1982

'Arbeitgeber' im Sinne des 28 Abs.1 AZG ist in den Fällen des 9 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) 1950 (in denen der Arbeitgeber eine 'Gesellschaft, eine Genossenschaft oder ein Verein' ist) das dort genannte Organ / Arbeitsgemeinschaften kommt nach herrschender Lehre und Rechtsprech...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1983)
Ort / Verlag / Datum:03.05.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81(094.5) Arbeitszeitgesetz
338.82 Kooperation, betriebliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:'Arbeitgeber' im Sinne des 28 Abs.1 AZG ist in den Fällen des 9 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) 1950 (in denen der Arbeitgeber eine 'Gesellschaft, eine Genossenschaft oder ein Verein' ist) das dort genannte Organ / Arbeitsgemeinschaften kommt nach herrschender Lehre und Rechtsprechung keine eigene Rechtspersönlichkeit als Gesellschaften bürgerlichen Rechtes zu. Bei ihnen sind vielmehr nur die Gesellschafter Zurechnungssubjekt von Rechten und Pflichten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog