Zur Zwangsläufigkeit von Schadensersatzzahlungen : Bundesfinanzhof v.3.6.1982

Schadensersatzzahlungen können dann zwangsläufig im Sinne von 33 EStG sein, wenn der Steuerpflichtige bei der Schädigung nicht vorsätzlich oder leichtfertig gehandelt hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1983; Nr 12)
Ort / Verlag / Datum:30.04.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Einkommensteuer
336.2.026 Steuerbegünstigungen
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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