Monatliche 'Sonderzahlungen' = laufender Bezug : Keine Steuerbegünstigung, aber höheres Jahressechstel
Als sonstige Bezüge können solche Bezüge bezeichnet werden, die ihrem Wesen nach nicht zum laufenden Arbeitslohn gehören, die also nicht regelmässig und nicht für den üblichen Lohnzahlungszeitraum geleistet werden.
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Veröffentlicht in: | Steuer- und Wirtschaftskartei (Steuerkurier) (1983)
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Ort / Verlag / Datum: | 04.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.225 Gratifikationen
336.2.026 Steuerbegünstigungen 336.2 Lohnsteuer |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Als sonstige Bezüge können solche Bezüge bezeichnet werden, die ihrem Wesen nach nicht zum laufenden Arbeitslohn gehören, die also nicht regelmässig und nicht für den üblichen Lohnzahlungszeitraum geleistet werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |