Rechtsstellung des mitarbeitenden Ehegatten : Aus den Sozialpolitischen Informationen der Wiener Handelskammer
Arbeitsrechtlich bedeutet der Abschluss eines Dienstverhältnisses jedenfalls, dass sich der Arbeitnehmerteil des Ehepaares dem Arbeitgeberteil weisungsmässig für den Bereich der betrieblichen Tätigkeit unterordnet und dabei weisungsgebunden ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Steuer- und Wirtschaftskartei (Steuerkurier) (1983)
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Ort / Verlag / Datum: | 04.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsverhältnis
351.83 Arbeitsrecht 347.62 Eherecht |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Arbeitsrechtlich bedeutet der Abschluss eines Dienstverhältnisses jedenfalls, dass sich der Arbeitnehmerteil des Ehepaares dem Arbeitgeberteil weisungsmässig für den Bereich der betrieblichen Tätigkeit unterordnet und dabei weisungsgebunden ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |