Haftungsausschluss bei gefahrgeneigter Arbeit : Bundesarbeitsgericht v.23.3.1983
In Weiterentwicklung dieser Rechtsprechung hat der erkennende Senat nunmehr entschieden, dass ein Schaden, der von einem Arbeitnehmer in Ausübung einer gefahrgeneigten Arbeit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht worden ist, zu dem Betriebsrisiko des Arbeitgebers gehört und daher von ihm...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1983; Nr 10)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 10.04.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
347.56 Haftpflicht, berufliche 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Bestandshinweis
Der vorliegende Titel ist in den folgenden Bestand integriert:
Betriebsberater (1983; Nr 10)
Betriebsberater (1983; Nr 10)