Zur Kostenträgerschaft für Bildschirmarbeitsbrillen
Da es sich nicht um Schutzbrillen handelt, besteht keine Leistungspflicht des Arbeitgebers unter dem Gesichtspunkt 'Unfallverhütung' / Vorrangiger Leistungspflichtiger ist der Krankenversicherungsträger, da mit der Bildschirmarbeitsbrille der unmittelbare Ausgleich einer Behinderung bezwec...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1983; Nr 10)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 10.04.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.021F Bildschirmarbeit
368.42 Krankenversicherung (SV) 007.5 EDV 331.823 Arbeitsschutz 368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV) |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.021F Bildschirmarbeit | Dokument Nr. A-277002 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |