Die Gesetzgebungslehre - Aufgabe und Bedeutung : Unter besonderer Berücksichtigung des Sozialversicherungsrechtes
Neue Gesetze sollten nur geschaffen werden, wenn sie wirklich notwendig sind / Einer ständigen Textbereinigung müsste mehr Augenmerk zugewendet werden / Eine bessere Vollzugsnähe wäre anzustreben / Gesetze müssten mehr als bisher auf Dauer angelegt sein / Von Zeit zu Zeit muss überprüft werden, welc...
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Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (1983; Nr 2)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 04.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 340.134 Gesetzgebung
34.03 Rechtssicherheit |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Neue Gesetze sollten nur geschaffen werden, wenn sie wirklich notwendig sind / Einer ständigen Textbereinigung müsste mehr Augenmerk zugewendet werden / Eine bessere Vollzugsnähe wäre anzustreben / Gesetze müssten mehr als bisher auf Dauer angelegt sein / Von Zeit zu Zeit muss überprüft werden, welcher Rechtstoff als veraltet und überholt auszuscheiden ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |