Die Gesetzgebungslehre - Aufgabe und Bedeutung : Unter besonderer Berücksichtigung des Sozialversicherungsrechtes

Neue Gesetze sollten nur geschaffen werden, wenn sie wirklich notwendig sind / Einer ständigen Textbereinigung müsste mehr Augenmerk zugewendet werden / Eine bessere Vollzugsnähe wäre anzustreben / Gesetze müssten mehr als bisher auf Dauer angelegt sein / Von Zeit zu Zeit muss überprüft werden, welc...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1983; Nr 2)
VerfasserIn: Schäfer, Egon
Ort / Verlag / Datum:04.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:340.134 Gesetzgebung
34.03 Rechtssicherheit
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Neue Gesetze sollten nur geschaffen werden, wenn sie wirklich notwendig sind / Einer ständigen Textbereinigung müsste mehr Augenmerk zugewendet werden / Eine bessere Vollzugsnähe wäre anzustreben / Gesetze müssten mehr als bisher auf Dauer angelegt sein / Von Zeit zu Zeit muss überprüft werden, welcher Rechtstoff als veraltet und überholt auszuscheiden ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog