Rechtsanspruch für die Zukunft : OGH v.17.2.1981

Der Vorbehalt, dass eine Prämie 'freiwillig und unpräjudiziell für die Folgejahre' sowie 'je nach Lage des Unternehmens' ausgezahlt wird, schliesst Rechtsanspruch für die Zukunft aus / Nur Bezüge, die mit einer gewissen Regelmässigkeit wiederkehren, sind für die Bemessungsgrundla...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1983; Nr 14)
Ort / Verlag / Datum:06.04.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer)
340.141 Gewohnheitsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Vorbehalt, dass eine Prämie 'freiwillig und unpräjudiziell für die Folgejahre' sowie 'je nach Lage des Unternehmens' ausgezahlt wird, schliesst Rechtsanspruch für die Zukunft aus / Nur Bezüge, die mit einer gewissen Regelmässigkeit wiederkehren, sind für die Bemessungsgrundlage der Abfertigung mit einzubeziehen, nicht jedoch einmalig geleistete Beträge.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog