Nachvertragliches bedingtes Wettbewerbsverbot : Bundesarbeitsgericht v.5.10.1982

Hat ein ausgeschiedener Arbeitnehmer sich für die Einhaltung eines bedingten und daher unverbindlichen Wettbewerbsverbots entschieden, so kann er sich später nicht auf die Unverbindlichkeit berufen, wenn der Prinzipal mit der Zahlung der Karenzentschädigung in Verzug gerät.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1983; Nr 15)
Ort / Verlag / Datum:15.04.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.77 Angestellte
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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