Nachvertragliches bedingtes Wettbewerbsverbot : Bundesarbeitsgericht v.5.10.1982
Hat ein ausgeschiedener Arbeitnehmer sich für die Einhaltung eines bedingten und daher unverbindlichen Wettbewerbsverbots entschieden, so kann er sich später nicht auf die Unverbindlichkeit berufen, wenn der Prinzipal mit der Zahlung der Karenzentschädigung in Verzug gerät.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1983; Nr 15)
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Ort / Verlag / Datum: | 15.04.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.77 Angestellte
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Bestandshinweis
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Der Betrieb (1983; Nr 15)
Der Betrieb (1983; Nr 15)