Schlechtes Benehmen eines Lehrlings in der Berufsschule : AG Linz v.22.10.1982
Wird das schlechte Benehmen eines Lehrlings in der Berufsschule von der Schuldirektion als nicht so schwerwiegend angesehen, dass eine der zur Verfügung stehenden Disziplinarmassnahmen gegen ihn verhängt, berechtigt dies den Lehrberechtigten nicht zur Auflösung des Lehrverhältnisses.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1983)
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Ort / Verlag / Datum: | 19.04.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.761 Lehrlinge
331.13 Entlassung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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