Schlechtes Benehmen eines Lehrlings in der Berufsschule : AG Linz v.22.10.1982

Wird das schlechte Benehmen eines Lehrlings in der Berufsschule von der Schuldirektion als nicht so schwerwiegend angesehen, dass eine der zur Verfügung stehenden Disziplinarmassnahmen gegen ihn verhängt, berechtigt dies den Lehrberechtigten nicht zur Auflösung des Lehrverhältnisses.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1983)
Ort / Verlag / Datum:19.04.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.761 Lehrlinge
331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wird das schlechte Benehmen eines Lehrlings in der Berufsschule von der Schuldirektion als nicht so schwerwiegend angesehen, dass eine der zur Verfügung stehenden Disziplinarmassnahmen gegen ihn verhängt, berechtigt dies den Lehrberechtigten nicht zur Auflösung des Lehrverhältnisses.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog