Dienstverträge im Konkursverfahren : VGH v.24.11.1981

21 Abs.1 Konkursordnung (KO) gilt nicht für ein Dienstverhältnis, das bereits angetreten worden ist / Macht der Masseverwalter von diesem ausserordentlichen Kündigungsrecht nicht Gebrauch, so kann das Arbeitsverhältnis nur nach allgemeinen Grundsätzen gelöst werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1983)
Ort / Verlag / Datum:19.04.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
331.2 Gehälter
331.2 Löhne
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Bitte loggen Sie sich zuerst ein