Dienstverträge im Konkursverfahren : VGH v.24.11.1981

21 Abs.1 Konkursordnung (KO) gilt nicht für ein Dienstverhältnis, das bereits angetreten worden ist / Macht der Masseverwalter von diesem ausserordentlichen Kündigungsrecht nicht Gebrauch, so kann das Arbeitsverhältnis nur nach allgemeinen Grundsätzen gelöst werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1983)
Ort / Verlag / Datum:19.04.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
331.2 Gehälter
331.2 Löhne
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Bestandshinweis

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ARD Betriebsdienst (1983)