Die betriebsverfassungsrechtlichen Ansprüche des Betriebsrates gegenüber dem Arbeitgeber

Die Vorschrift des 23 Abs.3 Satz 1 BetrVG stellt sich als die allgemeine Anspruchsgrundlage des Betriebsrates in seinem schuldrechtlichen Verhältnis zum Arbeitgeber dar, während die im Betrieb vertretene Gewerkschaft nur prozessual und vollstreckungsrechtlich als gesetzlicher Prozesstandschafter zur...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1983; Nr 15)
VerfasserIn: Heinze, Meinhard
Ort / Verlag / Datum:15.04.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Betriebsverfassung
347.9 Prozessverfahren
347.471 Gewerkschaftsrecht
331.881 Gewerkschaftspolitik
331.15 Mitbestimmung
331.152 Betriebsrat
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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