Die betriebsverfassungsrechtlichen Ansprüche des Betriebsrates gegenüber dem Arbeitgeber
Die Vorschrift des 23 Abs.3 Satz 1 BetrVG stellt sich als die allgemeine Anspruchsgrundlage des Betriebsrates in seinem schuldrechtlichen Verhältnis zum Arbeitgeber dar, während die im Betrieb vertretene Gewerkschaft nur prozessual und vollstreckungsrechtlich als gesetzlicher Prozesstandschafter zur...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1983; Nr 15)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 15.04.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Betriebsverfassung
347.9 Prozessverfahren 347.471 Gewerkschaftsrecht 331.881 Gewerkschaftspolitik 331.15 Mitbestimmung 331.152 Betriebsrat |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Vorschrift des 23 Abs.3 Satz 1 BetrVG stellt sich als die allgemeine Anspruchsgrundlage des Betriebsrates in seinem schuldrechtlichen Verhältnis zum Arbeitgeber dar, während die im Betrieb vertretene Gewerkschaft nur prozessual und vollstreckungsrechtlich als gesetzlicher Prozesstandschafter zur Durchsetzung der fremden Ansprüche gegen den Arbeitgeber befugt ist. Gleichwohl gewinnt die weitaus grösste Anzahl aller den Betriebsrat dem Arbeitgeber gegenüber berechtigenden Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes erst durch und im Rahmen des 23 Abs.3 Satz 1 BetrVG materiellrechtlichen Anspruchscharakter. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |