Kein individuelles Feststellungsinteresse für Überprüfung einer Aussperrung : LAG Hamm, Urt. v.16.12.1982

Die Klage einzelner gegen die Wirksamkeit einer Aussperrung als solche ist unzulässig. Insbesondere verbietet sich eine Analogie zu 4 KSchG wegen der grundsätzlichen Verschiedenheit einer (kollektiven) Aussperrung zu einer (individuellen) Kündigung.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1983; Nr 14)
Ort / Verlag / Datum:06.04.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.895 Aussperrung
331.13 Kündigung: Arbeit
347.9 Prozessverfahren
351.83 Streikrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Klage einzelner gegen die Wirksamkeit einer Aussperrung als solche ist unzulässig. Insbesondere verbietet sich eine Analogie zu 4 KSchG wegen der grundsätzlichen Verschiedenheit einer (kollektiven) Aussperrung zu einer (individuellen) Kündigung.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog