Scheckkartenbetrug und Einlösungsgarantie

Die Ausstellung und Verwendung ungedeckter, aber garantierter Schecks im Zahlungsverkehr gilt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung als Betrug zum Nachteil des bezogenen Geldinstituts. In der Literatur wird dagegen der Schreckkartenbetrug für den Regelfall fast einhellig abgelehnt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1983; Nr 14)
VerfasserIn: Schroth, Hans-Jürgen
Ort / Verlag / Datum:06.04.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
336.77 Kredite
343.721 Betrug
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser Dokument Nr. A-274885 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage