Scheckkartenbetrug und Einlösungsgarantie
Die Ausstellung und Verwendung ungedeckter, aber garantierter Schecks im Zahlungsverkehr gilt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung als Betrug zum Nachteil des bezogenen Geldinstituts. In der Literatur wird dagegen der Schreckkartenbetrug für den Regelfall fast einhellig abgelehnt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1983; Nr 14)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 06.04.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
336.77 Kredite 343.721 Betrug |
Region: | BRD
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser | Dokument Nr. A-274885 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |