Scheckkartenbetrug und Einlösungsgarantie
Die Ausstellung und Verwendung ungedeckter, aber garantierter Schecks im Zahlungsverkehr gilt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung als Betrug zum Nachteil des bezogenen Geldinstituts. In der Literatur wird dagegen der Schreckkartenbetrug für den Regelfall fast einhellig abgelehnt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1983; Nr 14)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 06.04.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
336.77 Kredite 343.721 Betrug |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Ausstellung und Verwendung ungedeckter, aber garantierter Schecks im Zahlungsverkehr gilt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung als Betrug zum Nachteil des bezogenen Geldinstituts. In der Literatur wird dagegen der Schreckkartenbetrug für den Regelfall fast einhellig abgelehnt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |