Strafantragsrecht des Geschäftsherrn bei Schmiergeldzahlung : Bundesgerichtshof v.18.1.1983

Das Strafantragsrecht nach 22 Abs.1 UWG steht auch dem Dienstherrn oder Auftraggeber des Bestochenen zu, wenn er Verletzter ist.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1983; Nr 10)
Ort / Verlag / Datum:10.04.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.776 Wettbewerb, unlauterer
343.2/.7 Strafrecht
331.77 Angestellte
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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