Zulässige Differenzierung zwischen Arbeitern und Angestellten bei Gratifikation : Landesarbeitsgericht Hamm v.21.10.1982
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts findet der Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Gratifikationsgewährung keine Anwendung, wenn eine Minderheit (gegenüber der Mehrheit) eine höhere Gratifikation erhält.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1983; Nr 9)
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Ort / Verlag / Datum: | 30.03.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
331.77 Angestellte 331.76 Arbeiter 331.225 Gratifikationen 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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