Zulässige Differenzierung zwischen Arbeitern und Angestellten bei Gratifikation : Landesarbeitsgericht Hamm v.21.10.1982

Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts findet der Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Gratifikationsgewährung keine Anwendung, wenn eine Minderheit (gegenüber der Mehrheit) eine höhere Gratifikation erhält.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1983; Nr 9)
Ort / Verlag / Datum:30.03.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
331.77 Angestellte
331.76 Arbeiter
331.225 Gratifikationen
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts findet der Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Gratifikationsgewährung keine Anwendung, wenn eine Minderheit (gegenüber der Mehrheit) eine höhere Gratifikation erhält.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog