Amtswegigkeit im AVG : VwGH v.16.4.1980
Angesichts des Grundsatzes der Amtwegigkeit im AVG darf die Behörde nicht in gesetzwidriger Weise die Beweislast in der Form verteilen, dass sie einen Sachverständigenbeweis deshalb nicht aufnimmt, weil ein der Partei aufgetragener Kostenvorschuss nicht erlegt wurde.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1983; Nr 2)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 03.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.95 Verwaltungsverfahren
340.69 Sachverständige, gerichtliche 331.15 Arbeitsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Angesichts des Grundsatzes der Amtwegigkeit im AVG darf die Behörde nicht in gesetzwidriger Weise die Beweislast in der Form verteilen, dass sie einen Sachverständigenbeweis deshalb nicht aufnimmt, weil ein der Partei aufgetragener Kostenvorschuss nicht erlegt wurde. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |