'Vollziehung': Zustellung oder Zwangsvollstreckung? : Einige Bemerkungen zu den 928 ff. und 890 ZPO

Nach der hier vertretenen Ansicht bedeutet 'Vollziehung' im Sinne der Vorschriften des 928 ff. ZPO 'Zwangsvollstreckung'.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Monatsschrift für Deutsches Recht (1983; Nr 3)
VerfasserIn: Borck, Hans-Günther
Ort / Verlag / Datum:03.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.952 Exekution, gerichtliche
347.9 Zivilprozessordnung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Nach der hier vertretenen Ansicht bedeutet 'Vollziehung' im Sinne der Vorschriften des 928 ff. ZPO 'Zwangsvollstreckung'.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog