Betriebsrat und Sozialplan : BAG v.20.4.1982
Wird ein bisher betriebsratsloser Betrieb stillgelegt, so kann ein erst während der Betriebsstillegung gewählter Betriebsrat die Aufstellung eines Sozialplans nicht mehr verlangen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Wirtschaft und Produktivität (1983; Nr 2)
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Ort / Verlag / Datum: | 02.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Mitbestimmung
331.15 Betriebsverfassung 331.152 Betriebsrat 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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