Wagenwaschen im Winter

Es besteht daher Veranlassung, auf die Bestimmung des 92 Abs.1 der Strassenverkehrsordnung 1960 aufmerksam zu machen: Nach dieser Vorschrift ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Strassenbenützer gefährdende Verunreinigung der Strasse durch feste oder flüssige Stoffe, insbesondere durch das Aus...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Österr Hausbesitz (1983; Nr 3)
VerfasserIn: Gaisbauer, Georg
Ort / Verlag / Datum:03.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.811 Strassenverkehrsordnung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Es besteht daher Veranlassung, auf die Bestimmung des 92 Abs.1 der Strassenverkehrsordnung 1960 aufmerksam zu machen: Nach dieser Vorschrift ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Strassenbenützer gefährdende Verunreinigung der Strasse durch feste oder flüssige Stoffe, insbesondere durch das Ausgiessen von Flüssigkeiten bei Gefahr der Glatteisbildung, verboten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog