Wagenwaschen im Winter
Es besteht daher Veranlassung, auf die Bestimmung des 92 Abs.1 der Strassenverkehrsordnung 1960 aufmerksam zu machen: Nach dieser Vorschrift ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Strassenbenützer gefährdende Verunreinigung der Strasse durch feste oder flüssige Stoffe, insbesondere durch das Aus...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Österr Hausbesitz (1983; Nr 3)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 03.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.811 Strassenverkehrsordnung
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Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Es besteht daher Veranlassung, auf die Bestimmung des 92 Abs.1 der Strassenverkehrsordnung 1960 aufmerksam zu machen: Nach dieser Vorschrift ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Strassenbenützer gefährdende Verunreinigung der Strasse durch feste oder flüssige Stoffe, insbesondere durch das Ausgiessen von Flüssigkeiten bei Gefahr der Glatteisbildung, verboten. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |