Rechtsprechung zum Sozialdatenschutz : Übersendung von ärztlichen Gutachten an die Sozialgerichte

Das Rechtsverhätlnis der Sozialversicherungsträger als Beteiligte in einem sozialgerichtlichen Verfahren ist im Sozialgerichtsgesetz abschliessend geregelt. Dies gilt insbesondere für die Verpflichtung der Behörden zur Vorlage der Verwaltungsakten.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Datenschutz-Berater (1983; Nr 2)
Ort / Verlag / Datum:15.02.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.721 Datenschutz
347.998 Sozialgerichte
368.4 Sozialversicherung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das Rechtsverhätlnis der Sozialversicherungsträger als Beteiligte in einem sozialgerichtlichen Verfahren ist im Sozialgerichtsgesetz abschliessend geregelt. Dies gilt insbesondere für die Verpflichtung der Behörden zur Vorlage der Verwaltungsakten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog