Richterliche Unabhängigkeit und parteipolitische Bindung v. Richtern

Das Verbot einer passiven Mitgliedschaft oder aktiven Betätigung von Richtern innerhalb von politischen Parteien oder Gewerkschaften würde dem geltenden deutschen Verfassungsrecht widersprechen / Bei seiner politischen Betätigung innerhalb wie ausserhalb des Amtes hat sich jeder Richter als besonder...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Deutsche Richterzeitung (1983; Nr 2)
VerfasserIn: Gilles, Peter
Ort / Verlag / Datum:02.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.962 Richter
329 Parteien, politische
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das Verbot einer passiven Mitgliedschaft oder aktiven Betätigung von Richtern innerhalb von politischen Parteien oder Gewerkschaften würde dem geltenden deutschen Verfassungsrecht widersprechen / Bei seiner politischen Betätigung innerhalb wie ausserhalb des Amtes hat sich jeder Richter als besondere Dienstpflicht eine seiner Rolle und Funktion angemessene Zurückhaltung aufzuerlegen / Die Besorgnis der Befangenheit als Voraussetzung der Richterablehnung lässt sich mit der blossen Mitgliedschaft oder Betätigung des Richters in einer bestimmten Partei-oder Gewerkschaftsorganisation nicht begründen / Den effektivsten Schutz vor Beeinträchtigungen bietet eine politische Selbstbescheidung des Richters.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog