Richterliche Unabhängigkeit und parteipolitische Bindung v. Richtern
Das Verbot einer passiven Mitgliedschaft oder aktiven Betätigung von Richtern innerhalb von politischen Parteien oder Gewerkschaften würde dem geltenden deutschen Verfassungsrecht widersprechen / Bei seiner politischen Betätigung innerhalb wie ausserhalb des Amtes hat sich jeder Richter als besonder...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Deutsche Richterzeitung (1983; Nr 2)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 02.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.962 Richter
329 Parteien, politische |
Region: | BRD
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Zusammenfassung: | Das Verbot einer passiven Mitgliedschaft oder aktiven Betätigung von Richtern innerhalb von politischen Parteien oder Gewerkschaften würde dem geltenden deutschen Verfassungsrecht widersprechen / Bei seiner politischen Betätigung innerhalb wie ausserhalb des Amtes hat sich jeder Richter als besondere Dienstpflicht eine seiner Rolle und Funktion angemessene Zurückhaltung aufzuerlegen / Die Besorgnis der Befangenheit als Voraussetzung der Richterablehnung lässt sich mit der blossen Mitgliedschaft oder Betätigung des Richters in einer bestimmten Partei-oder Gewerkschaftsorganisation nicht begründen / Den effektivsten Schutz vor Beeinträchtigungen bietet eine politische Selbstbescheidung des Richters. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |