Sozialplan bei Betriebsverlegung im Stadtgebiet : Bundesarbeitsgericht v.17.8.1982

111 Satz 2 BetrVG fingiert für die hier genannten Betriebsänderungen, dass diese wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1983; Nr 8)
Ort / Verlag / Datum:20.03.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Betriebsverfassung
338.93 Betriebe
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:111 Satz 2 BetrVG fingiert für die hier genannten Betriebsänderungen, dass diese wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog