Deliktshaftung des Herstellers bei Konstruktions-oder Fabrikationsfehler eines Einzelteils : Bundesgerichtshof v.18.1.1983

Dem Käufer einer Sache können gegen deren Hersteller auch dann deliktische Schadensersatzansprüche aus Eigentumsverletzung zustehen, wenn diese Sache nach ihrem Erwerb infolge eines fehlerhaft konstruierten oder mit Herstellungsfehlern versehenen Einzelteils beschädigt wird.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1983; Nr 8)
Ort / Verlag / Datum:20.03.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.51 Produkthaftpflicht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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