Deliktshaftung des Herstellers bei Konstruktions-oder Fabrikationsfehler eines Einzelteils : Bundesgerichtshof v.18.1.1983
Dem Käufer einer Sache können gegen deren Hersteller auch dann deliktische Schadensersatzansprüche aus Eigentumsverletzung zustehen, wenn diese Sache nach ihrem Erwerb infolge eines fehlerhaft konstruierten oder mit Herstellungsfehlern versehenen Einzelteils beschädigt wird.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1983; Nr 8)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.03.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.51 Produkthaftpflicht
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Ablageschlagwort: 347.51 Produkthaftpflicht | Dokument Nr. A-269872 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |