Die Kosten von Einigungsstellenverfahren nach 76 BetrVG : Ergebnisse einer Umfrage in der Metallindustrie
Eine gesetzliche Regelung wäre voraussichtlich unnötig, wenn die Kosten der Einigungsstelle auf eine angemessene Höhe zurückgeführt werden können.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1983; Nr 10)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 11.03.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Betriebsverfassung
347.921 Gerichtskosten 347.998.74 Einigungsämter |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Eine gesetzliche Regelung wäre voraussichtlich unnötig, wenn die Kosten der Einigungsstelle auf eine angemessene Höhe zurückgeführt werden können. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |