Die Kosten von Einigungsstellenverfahren nach 76 BetrVG : Ergebnisse einer Umfrage in der Metallindustrie

Eine gesetzliche Regelung wäre voraussichtlich unnötig, wenn die Kosten der Einigungsstelle auf eine angemessene Höhe zurückgeführt werden können.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1983; Nr 10)
VerfasserIn: Glaubitz, Werner
Ort / Verlag / Datum:11.03.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Betriebsverfassung
347.921 Gerichtskosten
347.998.74 Einigungsämter
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine gesetzliche Regelung wäre voraussichtlich unnötig, wenn die Kosten der Einigungsstelle auf eine angemessene Höhe zurückgeführt werden können.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog