Das eheähnliche Verhältnis auf dem Weg in die rechtliche Institutionalisierung?

Das eheähnliche Verhältnis geniesst bereits jetzt in weiten Teilen der Rechtsordnung eine wenn auch noch sehr unscharfe, in prinzipieller und essentieller Hinsicht aber nicht zu bestreitende rechtliche Institutionalisierung.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Sozialarbeiter (1983; Nr 1)
VerfasserIn: Pakulla, Heribert
Ort / Verlag / Datum:01.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.628 Lebensgemeinschaft
347.62 Eherecht
368.4 Sozialversicherung
351.83 Sozialrecht
340.134 Gesetzgebung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das eheähnliche Verhältnis geniesst bereits jetzt in weiten Teilen der Rechtsordnung eine wenn auch noch sehr unscharfe, in prinzipieller und essentieller Hinsicht aber nicht zu bestreitende rechtliche Institutionalisierung.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog