Zuordnung eines Arbeitnehmers bei Veräusserung eines Betriebsteils : BAG v.20.7.1982

Wird ein Arbeitnehmer sowohl vom Veräusserer als auch vom Erwerber des Betriebes zurückgewiesen oder angefordert, ist nach objektiven Merkmalen, insbesondere danach zu entscheiden, für welchen Betrieb oder Betriebsteil der Arbeitnehmer überwiegend tätig war.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1983; Nr 9)
Ort / Verlag / Datum:02.03.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.016 Unternehmerwechsel
331.116 Arbeitsverhältnis
331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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