Zuordnung eines Arbeitnehmers bei Veräusserung eines Betriebsteils : BAG v.20.7.1982

Wird ein Arbeitnehmer sowohl vom Veräusserer als auch vom Erwerber des Betriebes zurückgewiesen oder angefordert, ist nach objektiven Merkmalen, insbesondere danach zu entscheiden, für welchen Betrieb oder Betriebsteil der Arbeitnehmer überwiegend tätig war.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1983; Nr 9)
Ort / Verlag / Datum:02.03.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.016 Unternehmerwechsel
331.116 Arbeitsverhältnis
331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wird ein Arbeitnehmer sowohl vom Veräusserer als auch vom Erwerber des Betriebes zurückgewiesen oder angefordert, ist nach objektiven Merkmalen, insbesondere danach zu entscheiden, für welchen Betrieb oder Betriebsteil der Arbeitnehmer überwiegend tätig war.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog