Zuordnung eines Arbeitnehmers bei Veräusserung eines Betriebsteils : BAG v.20.7.1982
Wird ein Arbeitnehmer sowohl vom Veräusserer als auch vom Erwerber des Betriebes zurückgewiesen oder angefordert, ist nach objektiven Merkmalen, insbesondere danach zu entscheiden, für welchen Betrieb oder Betriebsteil der Arbeitnehmer überwiegend tätig war.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1983; Nr 9)
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Ort / Verlag / Datum: | 02.03.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 65.016 Unternehmerwechsel
331.116 Arbeitsverhältnis 331.116 Arbeitsverträge 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Wird ein Arbeitnehmer sowohl vom Veräusserer als auch vom Erwerber des Betriebes zurückgewiesen oder angefordert, ist nach objektiven Merkmalen, insbesondere danach zu entscheiden, für welchen Betrieb oder Betriebsteil der Arbeitnehmer überwiegend tätig war. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |