Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe, insbesondere nach rechtskräftiger Entscheidung zur Hauptsache

Als Ergebnis ist somit festzuhalten, dass eine rückwirkende Bewilligung von PKH möglich ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Monatsschrift für Deutsches Recht (1983; Nr 2)
VerfasserIn: Blümler, Peter
Ort / Verlag / Datum:02.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.921 Verfahrenshilfe
347.921 Gerichtskosten
347.9 Prozessverfahren
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Als Ergebnis ist somit festzuhalten, dass eine rückwirkende Bewilligung von PKH möglich ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog