Finanzierung des Wahlkampfs : BVerfG v.19.5.1982

Auch den Fraktionen ist es verfassungsrechtlich verwehrt, ihnen als Teil eines Staatsorgans aus öffentlichen Mitteln zur Verfügung gestellte Zuschüsse zur Fiananzierung des Wahlkampfs der Parteien zu verwenden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1983; Nr 4)
Ort / Verlag / Datum:02.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:324 Wahlkampf
329.003.2 Parteien, politische: Finanzierung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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