Finanzierung des Wahlkampfs : BVerfG v.19.5.1982
Auch den Fraktionen ist es verfassungsrechtlich verwehrt, ihnen als Teil eines Staatsorgans aus öffentlichen Mitteln zur Verfügung gestellte Zuschüsse zur Fiananzierung des Wahlkampfs der Parteien zu verwenden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1983; Nr 4)
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Ort / Verlag / Datum: | 02.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 324 Wahlkampf
329.003.2 Parteien, politische: Finanzierung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Auch den Fraktionen ist es verfassungsrechtlich verwehrt, ihnen als Teil eines Staatsorgans aus öffentlichen Mitteln zur Verfügung gestellte Zuschüsse zur Fiananzierung des Wahlkampfs der Parteien zu verwenden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |