Das Vergütungsrecht des Urhebers für das Auslegen von Zeitschriften in Wartezimmern

Man kann also zusammenfassend feststellen, dass die Auslage von Zeitschriften in Wartezimmern nicht vergütungspflichtig im Sinne von 27 Abs.1 UrhG ist.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wettbewerb in Recht und Praxis (1983; Nr 2)
VerfasserIn: Ricker, Reinhart
Ort / Verlag / Datum:02.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.78 Urheberrecht
07 Zeitungen
347.965 Rechtsanwälte
614.23 Ärzte
347.776 Wettbewerbsrecht
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Man kann also zusammenfassend feststellen, dass die Auslage von Zeitschriften in Wartezimmern nicht vergütungspflichtig im Sinne von 27 Abs.1 UrhG ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog