Das Vergütungsrecht des Urhebers für das Auslegen von Zeitschriften in Wartezimmern
Man kann also zusammenfassend feststellen, dass die Auslage von Zeitschriften in Wartezimmern nicht vergütungspflichtig im Sinne von 27 Abs.1 UrhG ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Wettbewerb in Recht und Praxis (1983; Nr 2)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 02.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.78 Urheberrecht
07 Zeitungen 347.965 Rechtsanwälte 614.23 Ärzte 347.776 Wettbewerbsrecht |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Man kann also zusammenfassend feststellen, dass die Auslage von Zeitschriften in Wartezimmern nicht vergütungspflichtig im Sinne von 27 Abs.1 UrhG ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |