1155 ABGB : Oberster Gerichtshof v.23.6.1981
1155 ABGB ist auch in jenen Fällen anzuwenden, in denen der Dienstgeber die Dienste willkürlich und erkennbar endgültig nicht zulässt / Der Dienstnehmer muss sich in einem solchen Fall von dem Zeitpunkt an, in dem unmissverständlich klar wird, dass der Dienstgeber seine Dienstleistung geradezu verhi...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (1983; Nr 1)
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Ort / Verlag / Datum: | 02.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsverträge
347.513 Schadenersatz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | 1155 ABGB ist auch in jenen Fällen anzuwenden, in denen der Dienstgeber die Dienste willkürlich und erkennbar endgültig nicht zulässt / Der Dienstnehmer muss sich in einem solchen Fall von dem Zeitpunkt an, in dem unmissverständlich klar wird, dass der Dienstgeber seine Dienstleistung geradezu verhindert, anrechnen lassen, was er bei Annahme von Angeboten Dritter verdient hätte. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |