Zur Bedeutung des Vorbescheides nach 90 Abs.3 der Finanzgerichtsordnung : Entgegnung auf Ruppel, DStZ 1982 S.517

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1983; Nr 5)
VerfasserIn: Kapp, Reinhard
Ort / Verlag / Datum:20.02.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.07 Finanzverwaltung
351.95 Verwaltungsverfahren
34.03 Rechtsschutz
Region:BRD
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