Von Mitreisenden ausgehender Lärm als Reisemangel : OLG Frankfurt v.1.12.1982

Der Reiseveranstalter ist den Reisenden gegenüber verpflichtet, geeignete Massnahmen gegen Lärmstörungen zu ergreifen, schafft er keine Abhilfe, ist der gestörte Reisende zur Minderung des Reisepreises auch dann berechtigt, wenn der Veranstalter keine Abhilfe schaffen kann.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1983; Nr 5)
Ort / Verlag / Datum:02.02.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:380.833 Reisebüro
347.56 Haftpflicht, berufliche
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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