Von Mitreisenden ausgehender Lärm als Reisemangel : OLG Frankfurt v.1.12.1982
Der Reiseveranstalter ist den Reisenden gegenüber verpflichtet, geeignete Massnahmen gegen Lärmstörungen zu ergreifen, schafft er keine Abhilfe, ist der gestörte Reisende zur Minderung des Reisepreises auch dann berechtigt, wenn der Veranstalter keine Abhilfe schaffen kann.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1983; Nr 5)
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Ort / Verlag / Datum: | 02.02.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 380.833 Reisebüro
347.56 Haftpflicht, berufliche 347.513 Schadenersatz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 380.833 Reisebüro | Dokument Nr. A-263446 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |