Beendigung des Lehrverhältnisses bei Konkurs des Lehrberechtigten

Die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Lehrberechtigten hat keinen unmittelbaren Einfluss auf den Bestand des Lehrverhältnisses. Die Konkurseröffnung führt nur dann zu einer ex-lege-Beendigung, wenn sie den Entzug der Gewerbeberechtigung zur Folge hat. Der Lehrling hat im Konkursfall ein...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1983; Nr 1)
VerfasserIn: Pfeil, Walter J
Ort / Verlag / Datum:02.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.761 Lehrlinge
347.736 Konkursrecht
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Lehrberechtigten hat keinen unmittelbaren Einfluss auf den Bestand des Lehrverhältnisses. Die Konkurseröffnung führt nur dann zu einer ex-lege-Beendigung, wenn sie den Entzug der Gewerbeberechtigung zur Folge hat. Der Lehrling hat im Konkursfall ein Auflösungsrecht auf Grund der tatsächlichen Unfähigkeit des Lehrberechtigten, seine Verpflichtungen gegenüber dem Lehrling zu erfüllen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog