Reisevertragskündigung bei Mängeln infolge höherer Gewalt : BGH v.23.9.1982

Die Kündigung des Reisevertrages nach 651 e BGB begründet ein beiderseitiges Rückgewährschuldverhältnis. Hat demnach der Kl. den Vertrag wirksam nach 651 e I BGB gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die von ihm erbrachten Leistungen, soweit sie infolge der Aufhebung des Vertrages für den Kl....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1983; Nr 1/2)
Ort / Verlag / Datum:12.01.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:380.833 Reisebüro
347.513 Schadenersatz
331.817 Urlaub
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Kündigung des Reisevertrages nach 651 e BGB begründet ein beiderseitiges Rückgewährschuldverhältnis. Hat demnach der Kl. den Vertrag wirksam nach 651 e I BGB gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die von ihm erbrachten Leistungen, soweit sie infolge der Aufhebung des Vertrages für den Kl. kein Interesse haben, keine Entschädigung verlangen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog