Dienstverhältnis einer nur mit dem Garderobegeld entlohnten Garderobierin : OGH v.21.9.1982

Ein durch Aufnahme einer Serviererin begründetes Arbeitsverhältnis ändert seine Rechtsnatur nicht dadurch, dass der Geschäftsführer anordnet, die Arbeitnehmerin solle künftig in der Garderobe arbeiten / Die Vereinbarung, wonach eine Arbeitnehmerin für die Tätigkeit in der Garderobe mit dem Garderobe...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1983)
Ort / Verlag / Datum:15.02.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
331.2 Löhne
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ein durch Aufnahme einer Serviererin begründetes Arbeitsverhältnis ändert seine Rechtsnatur nicht dadurch, dass der Geschäftsführer anordnet, die Arbeitnehmerin solle künftig in der Garderobe arbeiten / Die Vereinbarung, wonach eine Arbeitnehmerin für die Tätigkeit in der Garderobe mit dem Garderobegeld entlohnt werden solle, leidet insofern unter einer Teilnichtigkeit, als das Garderobegeld niedriger als der kollektivvertragliche Mindestlohn war.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog