Dienstverhältnis einer nur mit dem Garderobegeld entlohnten Garderobierin : OGH v.21.9.1982
Ein durch Aufnahme einer Serviererin begründetes Arbeitsverhältnis ändert seine Rechtsnatur nicht dadurch, dass der Geschäftsführer anordnet, die Arbeitnehmerin solle künftig in der Garderobe arbeiten / Die Vereinbarung, wonach eine Arbeitnehmerin für die Tätigkeit in der Garderobe mit dem Garderobe...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1983)
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Ort / Verlag / Datum: | 15.02.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsverträge
331.2 Löhne 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ein durch Aufnahme einer Serviererin begründetes Arbeitsverhältnis ändert seine Rechtsnatur nicht dadurch, dass der Geschäftsführer anordnet, die Arbeitnehmerin solle künftig in der Garderobe arbeiten / Die Vereinbarung, wonach eine Arbeitnehmerin für die Tätigkeit in der Garderobe mit dem Garderobegeld entlohnt werden solle, leidet insofern unter einer Teilnichtigkeit, als das Garderobegeld niedriger als der kollektivvertragliche Mindestlohn war. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |