Neuerungsverbot : OGH v.25.11.1980

Ein Vorbringen von Neuerungen erst in der letzten Tagsatzung des arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahrens kann für unstatthaft erklärt werden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1983; Nr 7)
Ort / Verlag / Datum:16.02.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.9 Prozessverfahren
347.998 Arbeitsgericht
34.038 Rechtsmittel
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ein Vorbringen von Neuerungen erst in der letzten Tagsatzung des arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahrens kann für unstatthaft erklärt werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog