Verjährungsunterbrechung : VGH v.29.9.1982

Hat die Abgabenbehörde, nach aussen in Erscheinung tretend, eine Amtshandlung gesetzt, tritt Unterbrechungswirkung sogar dann ein, wenn diese behördlichen Schritte dem tatsächlichen Abgabenpflichtigen nicht zur Kenntnis gelangen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1983)
Ort / Verlag / Datum:08.02.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.439 Verjährung
336.07 Finanzverwaltung
351.713 Abgabenordnung
34.038 Rechtsprechung
336.2 Steuerrecht
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Hat die Abgabenbehörde, nach aussen in Erscheinung tretend, eine Amtshandlung gesetzt, tritt Unterbrechungswirkung sogar dann ein, wenn diese behördlichen Schritte dem tatsächlichen Abgabenpflichtigen nicht zur Kenntnis gelangen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog